Ein temporäres Gerüst löst selten ein eigenes Baugesuch aus.
Bewilligungspflichtig wird es über den öffentlichen Grund: Trottoir
und Gasse gehören der Gemeinde, an einer Kantonsstrasse entscheidet
der Kanton nach § 103 BauG. In Baden, Aarau und Wettingen dauert
das länger als in einer Landgemeinde.
Der Kanton hat eines der dichtesten Bahnnetze der Schweiz.
SBB-Fahrleitungen führen 15 kV – in Bahnnähe braucht das Gerüst
Bewilligung, Erdung und im Ernstfall eine Abschaltung mit
mehrmonatigem Vorlauf. Die Wynental- und Suhrentalbahn fährt
abschnittsweise strassenbündig.
Sieben Altstädte tragen ISOS-Status von nationaler Bedeutung:
Aarau, Baden, Brugg, Lenzburg, Bremgarten AG, Zofingen und Bad
Zurzach. Dort regeln die Gemeinden auch Netzfarbe, Beschriftung
und Standzeit. Rund 1'500 Objekte stehen zusätzlich unter
kantonalem Denkmalschutz.
Wer die Fassade dämmt, reicht das Fördergesuch vor Baubeginn ein –
sonst verfällt der Beitrag. Ab CHF 10'000 Förderbeitrag kommt eine
GEAK-Plus-Beratung dazu. Das Gerüst gehört in den Terminplan nach
der Zusicherung.