Absturzsicherungen

Absturzsicherung im Aargau – nach BauAV und SUVA

Seitenschutz an jeder Gerüstlage, Dachrandsicherung an der Traufe, Fangnetze über der Gasse: Die Bauarbeitenverordnung verlangt den Schutz, bevor gearbeitet wird. Kontrolliert wird von der SUVA. Fehlt die Sicherung, steht die Baustelle still.

Gerüstbau Aargau sichert Flachdächer im Wiggertal und in Spreitenbach ab. Dazu Steildächer im Freiamt und Fassaden in den Altstädten von Aarau, Baden und Zofingen. Nach der Abnahme geht das Protokoll an die Bauleitung – griffbereit für jede Kontrolle. Die Festpreis-Offerte liegt innert 48 Stunden vor.

Einsatzbereiche

Wann brauchen Sie eine Absturzsicherung?

Die Bauarbeitenverordnung verlangt Absturzschutz, bevor die erste Person aufs Dach steigt. Fehlt er, legt die SUVA die Baustelle still. Diese fünf Situationen kommen im Aargau am häufigsten vor:

Dachrandsicherung auf Flachdächern

Logistik- und Gewerbehallen im Wiggertal erreichen Traufhöhen über 10 m. Auf dem Flachdach warnt keine Kante vor dem Absturz. Der Dachrandschutz läuft rund um die Attika – montiert, bevor der erste Spengler das Dach betritt.

Sicherheitsnetze auf Rohbauten

Sicherheitsnetze fangen Personen und herabfallendes Material ab. Horizontal unter offenen Geschossdecken, vertikal an der Gebäudekante. Bei den Hochhäusern in Spreitenbach und auf den Industriearealen in Baden und Birr gehören sie zum Standard.

Seitenschutz bei Fassadenarbeiten

Jede Gerüstlage braucht dreiteiligen Seitenschutz: Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett. In den engen Altstadtgassen von Aarau, Baden und Bremgarten AG kommen Fangnetze zum Schutz der Passanten dazu.

Dachfanglage bei Neueindeckungen

Zwischen Traufe und Gerüst spannt sich die Fanglage – sie fängt Personen und abrutschende Ziegel. Pflicht bei jeder Dacharbeit. Auf den grossen Scheunendächern im Oberfreiamt, etwa in Muri AG und Sins, ist sie der Kern der Sicherung.

Absturzsicherung bei der Solarmontage

Solarmodule entstehen direkt an der Absturzkante. Gerüst und Dachrandsicherung baut das Team im selben Arbeitsgang auf. Auf den Hallendächern im Wiggertal und auf Einfamilienhäusern im Suhrental spart das einen Montagetermin.

Gerüstbau Dachrandsicherung und Seitenschutz im Detail – Foto: KUGE Bau AG

Sicherheit & Normen

Absturzsicherung nach SUVA und Schweizer Normen Absturzsicherung nach BauAV, SUVA und Schweizer Normen

Jede Absturzsicherung entsteht nach SN EN 12810/12811. Die Normen regeln Seitenschutz, Geländerhöhe, Bordbrett und Verankerung. Rechtsgrundlage ist die Bauarbeitenverordnung (BauAV), dazu kommen die Merkblätter der SUVA zur Absturzprävention. Montiert wird ausschliesslich von geschulten Gerüstbauern.

Der dreiteilige Seitenschutz besteht aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett. Bei Dacharbeiten kommt die Dachfanglage dazu, auf Flachdächern der umlaufende Dachrandschutz. Auf den Hallendächern im Wiggertal und in Spreitenbach ist der Dachrand die einzige Absturzkante – er wird zuerst gesichert.

Ragt die Sicherung über ein Trottoir, verlangt die Gemeinde einen geschützten Fussgängerdurchgang mit Schutzdach und Beleuchtung. An einer Kantonsstrasse kommt die Bewilligung nach § 103 BauG dazu, samt Signalisationskonzept. Das Team klärt vor der Montage, wer zuständig ist – Gemeinde oder Kanton.

BauAV
Rechtsgrundlage Absturzschutz
3-teilig
Geländerholm, Zwischenholm, Bordbrett
SN EN 12810
Schweizer Norm
SUVA
Abnahmeprotokoll

Ablauf

So läuft die Montage der Absturzsicherung ab

Vom Anruf bis zur montierten Absturzsicherung vergehen selten mehr als 5 Tage. Nach einer SUVA-Beanstandung reagiert das Team innert 24–48 Stunden.

01

Anfrage und Situation klären

Projekt per Telefon, E-Mail oder Formular beschreiben. Wichtig sind Gebäudetyp, Dachform und Art der geplanten Arbeiten. Flachdach oder Steildach entscheidet über Dachrandschutz oder Fanglage. Fotos helfen bei der Einschätzung.

02

Festpreis-Offerte innert 48h

Die Offerte listet jede Sicherungsmassnahme einzeln: Seitenschutz, Dachrandsicherung, Fanglagen, Netze. Festpreis statt Nachträge. Bei Standardprojekten liegt sie oft am gleichen Tag vor.

03

Montage und Abnahme nach BauAV

Das Team montiert die Absturzsicherung innert 1–3 Tagen nach SN EN 12810/12811. Nach der Abnahme geht das Protokoll an die Bauleitung – der Nachweis, dass jede Sicherung geprüft und normkonform ist.

04

Abbau nach Projektende

Arbeiten abgeschlossen? Ein Anruf genügt, der Abbau folgt innert 2–3 Arbeitstagen. Bei Etappensanierungen bleibt die Sicherung stehen – Sie zahlen den vereinbarten Monatsansatz weiter.

Gut zu wissen: Absturzsicherungen sind Teil jedes Dachgerüsts und Fassadengerüsts. Seitenschutz, Geländer und Bordbretter werden beim Gerüstaufbau automatisch mitgeliefert. Zusätzliche Fanglagen oder Sicherheitsnetze werden in der Offerte separat ausgewiesen.

Häufige Fragen

Fragen zur Absturzsicherung im Aargau

Die wichtigsten Fragen rund um Absturzsicherung, SUVA-Pflichten und Kosten. Weitere Antworten finden Sie in der vollständigen FAQ-Übersicht.

Ab welcher Höhe ist eine Absturzsicherung Pflicht?

Die massgebende Absturzhöhe steht in der Bauarbeitenverordnung (BauAV), kontrolliert wird von der SUVA. Die Regel gilt schweizweit gleich – im Aargau wie überall. Entscheidend ist die Situation vor Ort: Absturzkante, Dachneigung und Art der Arbeit. Das Team klärt das bei der Besichtigung und hält jede nötige Massnahme in der Offerte fest.

Was kostet eine Absturzsicherung?

Der Seitenschutz steckt im Gerüstpreis: Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett gehören zur Standardausrüstung. Dachrandsicherung auf einem Flachdach rechnet das Team nach Laufmeter Attika ab. Zusätzliche Fanglagen und Sicherheitsnetze stehen als eigene Position in der Offerte.

Welche Dokumente erhalte ich nach der Montage?

Nach dem Aufbau geht das Abnahmeprotokoll an die Bauleitung. Es bestätigt, dass die Absturzsicherung geprüft, normkonform und freigegeben ist. Bei einer SUVA-Kontrolle auf Ihrer Baustelle in Baden oder Zofingen haben Sie damit alles griffbereit.

Kann die Absturzsicherung nachträglich montiert werden?

Ja. Nach einer SUVA-Beanstandung reagiert das Team innert 24–48 Stunden. Die fehlende Sicherung wird nachgerüstet, das Abnahmeprotokoll neu ausgestellt. Auch Erweiterungen an einem bestehenden Gerüst sind während der Standzeit möglich.

Absturzsicherung im Kanton Aargau

Vom Flachdach einer Logistikhalle im Wiggertal bis zum Steildach im Seetal sichert das Team Dächer, Fassaden und Rohbauten ab. Der Aargau ist ein Sanierungskanton: 103'150 der 156'246 Wohngebäude sind Einfamilienhäuser. Neu entstanden 2024 nur 908 Wohngebäude. Fast jeder Auftrag trifft auf Bestand – auf Dachränder, die nie für Arbeiten gedacht waren.

Wer im Limmattal montiert, plant um den Baregg-Tunnel herum. Zwischen Baden und Neuenhof staut es zu den Stosszeiten – Anlieferung deshalb vor 06.30 Uhr oder nach 09.00 Uhr. In den Altstädten von Aarau, Baden und Zofingen gelten enge Zufahrtsfenster, teilweise nur frühmorgens. Die Bauarbeitszeiten regelt jede Gemeinde selbst, in Kern- und Kurzonen fallen sie kürzer aus.

Baden Wettingen Spreitenbach Neuenhof Obersiggenthal Würenlos Aarau Suhr Oberentfelden Buchs AG Gränichen Brugg Windisch Birr Gebenstorf Wohlen AG Bremgarten AG Villmergen Berikon Widen Lenzburg Seon Möriken-Wildegg Rupperswil Niederlenz Zofingen Oftringen Rothrist Aarburg Kölliken Rheinfelden AG Möhlin Kaiseraugst Magden Frick Laufenburg AG Kaisten Stein AG Reinach AG Menziken Unterkulm Schöftland Muri AG Sins Merenschwand Zurzach Klingnau Döttingen Endingen
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