Jede Absturzsicherung entsteht nach SN EN 12810/12811. Die Normen regeln Seitenschutz, Geländerhöhe, Bordbrett und Verankerung. Rechtsgrundlage ist die Bauarbeitenverordnung (BauAV), dazu kommen die Merkblätter der SUVA zur Absturzprävention. Montiert wird ausschliesslich von geschulten Gerüstbauern.
Der dreiteilige Seitenschutz besteht aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett. Bei Dacharbeiten kommt die Dachfanglage dazu, auf Flachdächern der umlaufende Dachrandschutz. Auf den Hallendächern im Wiggertal und in Spreitenbach ist der Dachrand die einzige Absturzkante – er wird zuerst gesichert.
Ragt die Sicherung über ein Trottoir, verlangt die Gemeinde einen geschützten Fussgängerdurchgang mit Schutzdach und Beleuchtung. An einer Kantonsstrasse kommt die Bewilligung nach § 103 BauG dazu, samt Signalisationskonzept. Das Team klärt vor der Montage, wer zuständig ist – Gemeinde oder Kanton.